PERTINGER BAU
PERTINGER BAU

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Geschäftsbedingungen und vertraglich bauseits kostenlos zu erbringende Leistungen z.B: Wasser,Strom Zu-Abfahrt mit Lkw`s samt Reinigung und Instandhaltung, Baustellenabsicherung, behördliche Genehmigungen,

Absicherung des vorhandenen Bestandes an Bebauung und/oder Bewuchs gegen Beschädigung und Verschmutzung. Allenfalls erforderliche oder angezeigte Maßnahmen der Beweissicherung und/oder Kontrolle von Anlagen und Objekten im Einwirkungsbereich der Baustelle,Vermessungsarbeiten,Sämtliche Projektierungsarbeiten und statische Berechnungen, falls nicht extra im Angebot von uns angeboten:

§ 1 Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Werden vom Besteller Überstunden, Nacht-,Sonntags- oder Feiertagsstunden verlangt, trägt dieser die Mehrkosten.

§3 Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der
Auftraggeber verzichtet mit Auftragserteilung auf die ihm lt. § 1170a Abs. 2
ABGB zustehenden Rechte und verpflichtet sich, bei Überschreitung des
Kostenvoranschlages unvermeidliche Mehrleistungen entsprechend den Einzelpreisen des Kostenvoranschlages oder den üblichen Preisen zu bezahlen.

§ 4 Unser Baukonzept ist als Gesamtes einzuhalten. Positionen sollten daher nicht willkürlich aus dem Gesamtkonzept herausgerissen werden, damit Sie bei Bedarf in den Genuß der vollen Gewährleistung kommen.

§ 5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele werden hiermit 1 % Verzugszinsen pro angefangenen Monat zur Zahlung vereinbart.

§ 6 Das Recht auf Ersatzvornahme wird hiermit beiderseits ausdrücklich ausgenommen.

§ 7 Bei bauseitig bedingten Unterbrechungen sind wir berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. An-und Abreisen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

§ 8 Hiermit wird unwiderruflich die Reihenfolge der Heranziehung von Geschäftsbedingungen bei eventuellen Streitigkeiten festgelegt:
1. Geschäftsbedingungen der FA. PERTINGER
2.Einschlägige Ö-Normen
sowie das ABGB etc.

§ 9 Gewährleistungsansprüche können nur auf von uns
erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Gewährleistung beginnt spätestens zum Zeitpunkt des
Rechnungsdatums.

§ 10 Die Höchststumme der Gewährleistungsansprüche ist
mit der Höhe unserer Rechnungssumme begrenzt. Bei Auftragssumme unter EUR 30.000.- exkl. MwSt darf bauseits kein Haftrücklaß einbehalten werden.

Zahl- und klagbar Bezirksgericht Steyr. Mit Auftragsvergabe an unser Unternehmen stimmt der Besteller ausdrücklich unseren Geschäftsbedingungen zu.

§ 11 Hiermit werden Teilrechnungen vereinbart, und daß der Auftragnehmer jederzeit zur Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen berechtigt ist, unabhängig davon, ob der gesamte Auftrag fertiggestellt ist oder nicht.

§ 12 Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum.

 

§ 13 Das Baugrundrisiko liegt beim AG. Bei Fehlen eines Bodengutachtens, bei Antreffen anderer als im Bodengutachten beschriebenen Bodenverhältnisse oder bei einer gravierenden Änderung der Bodenkennwerte, welche die Bearbeitbarkeit des Bodens oder die Herstellung der Leistung beeinflussen, sind die daraus resultierenden Mehrkosten zusätzlich abzugelten und Terminänderungen zu vereinbaren.                                                                                                                         Für Einbauten (Kabelführungen, Kanäle, Gasleitungen, LWL, usw.) haftet der Auftraggeber. Die Lage der Einbauten ist vor Beginn der Arbeiten unserer Bauleitung nachweislich bekannt zu geben. Bei Nichtwissen oder falscher Bekanntgabe der Leitungen haftet ausschließlich der AG. Des Weiteren sind bei Benützung des öffentlichen Gutes, die erforderlichen Genehmigungen vom AG einzuholen (Absperrungen, Verständigung Gemeinde, Polizei, etc.)

 

§ 14 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PERTINGER BAU
Bogenhausstraße 5
4400 Steyr

Telefon: +43 699 13411215

Email: gpbau@gmx.at

 

 

 

 

Aktuelles

5Tage Wetterwarnung

ZAMG-Wetterwarnungen

 

 

 

Neue Bionik-Farbe für trockene Fassaden


Neue Bionik-Farbe für trockene Fassaden


 

Neue Bionik-Farbe für trockene Fassaden


 

 

 

Ein Wüstenkäfer inspirierte Forscher zur Entwicklung der Fassadenfarbe, die aufgrund ihrer mikrostrukturierten Oberfläche Regen- und Tauwasser gezielt abführt und so für eine trockene und saubere Fassade sorgt.
 

 

 

Messen

 

 

 

bauen + wohnen, Salzburg

bauen + wohnen
Baumesse
 
------------------------------------------
 
 

Energiesparmesse, Wels

 

Energiesparmesse

3-Fachmesse für Bau, Bad und Energie

........................................
 
 

Internationale Handwerksmesse, München
 
 

Internationale Handwerksmesse Internationaler Treffpunkt für Handwerk, Einrichtung, Energie,

 

---------------------------------------
 
 

BAU & ENERGIE Wieselburg
 
 
 
 
Druckversion | Sitemap
© PERTINGER BAU

Diese Homepage wurde mit IONOS erstellt.